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Was muss man beim Kauf eines Ferienhauses in Schleswig-Holstein beachten?

Sie möchten ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung in Schleswig-Holstein kaufen? Dann haben wir ein paar Tipps für Sie, die verhindern sollen, dass Sie mit dem Kauf einer Ferienimmobilie Schiffbruch erleiden.Ferienwohnungen in Schleswig-Holstein kaufen

Ein besonderer Punkt, der gerade in Schleswig-Holstein heftig diskutiert wird: nach aktueller Rechtslage sind die meisten Ferienwohnungen und Ferienhäuser “illegal” und dürfen nicht als Ferienwohnung bzw. Ferienhaus vermietet werden.

Die Baunutzungsverordnung (BauNVO), die Grundlage für alle Bauten in Deutschland ist, versteht Ferienwohnungen nicht als “Wohnen” (weil nicht dauerhaft), sondern als Beherberungsbetrieb. Und ein solcher Berherbergungsbetrieb ist in reinen oder allgemeinen Wohngebieten (siehe Bebauungsplan) nicht zulässig. Dass man in vielen Städten und Gemeinden bislang gerne beide Augen zugedrückt hat, ist keine Garantie dafür, dass die Nutzung als Ferienimmobilie auch in Zukunft geduldet wird. Ein Nachbar, der sich über den Lärm o.ä, beschwert und das Bauamt steht vor der Tür und untersagt die Nutzung als Ferienimmobilie. Verlassen Sie sich beim Kauf einer Ferienimmobilie also nicht auf Sätze wie “Das machen hier alle so!” oder “Das Haus wird schon seit 20 Jahren als Ferienhaus vermietet!”.

Die Landkreise in Schleswig-Holstein dulden ausdrücklich aber kleinere Ferienwohnungen in der selbstgenutzten Immobilie. Wer also ein Einfamilienhaus selbst bewohnt und eine darin befindliche Einliegerwohnung an Feriengäste vermietet, dürfte in der Regel keine Probleme bekommen. Das Problem könnte sich im Laufe des Jahres 2016 auch dadurch erledigen, dass der Bund die Baunutzungsverordnung ändert und Ferienwohnungen als sog. “nicht störendes Gewerbe” klassifiziert werden. Dann läge es in der Hand der Kommunen, ob Ferienwohnungen in bestimmten Gebieten erlaubt sind.

Insbesondere wenn Sie eine ältere Immobilie erwerben wollen, raten wir Ihnen dringend dazu, einen unabhängigen Immobiliensachverständigen hinzuzuziehen, der die Gebäudesubstanz prüft. Wir haben leider die Erfahrung gemacht, dass Verkäufer und Immobilienmakler gerne Mängel verschweigen und ansonsten nicht zu vermarktende Immobilie gerne als “paradiesisches Feriendomizil” anpreisen.

Wer eine Ferienimmobilie als späteren Altersruhesitz erwerben will, sollte darauf achten, dass die Immobilie auch als Dauerwohnsitz geeignet ist. Ist das nicht der Fall, können Sie dort nicht Ihren ersten Wohnsitz anmelden. Liegt Ihre Immobilie in einem ausgewiesenen Feriengebiet, ist eine Nutzung als Dauerwohnsitz nicht zulässig.

Wir finanzieren über unsere regionalen und überregionalen Bankpartner Ferienhäuser und Ferienwohnungen in ganz Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg- Vorpommern; also an der gesamten Nordsee- und Ostseeküste. Ja nachdem, ob Sie Ihre Ferienimmobilie ausschließlich selbst nutzen oder ganz oder teilweise vermieten möchten, ergeben sich unterschiedliche Finanzierungsmöglichkeiten.

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