Wer eine Immobilie erwerben will, sollte vor allem darauf achten, dass für alle Gebäude und Gebäudeteile eine Baugenehmigung vorliegt. Das gilt sowohl für Nebengebäude wie Garagen, Schuppe und Carports aber auch für Dachgeschossausbauten, Gauben usw.
Gibt es für einzelne Gebäude oder Gebäudeteile keine Baugenehmigung kann die zuständige Kommune den sog. “Rückbau” (Abriß) anordnen. Zu den eigentlichen Abrißkosten kommt dann noch ein entsprechendes Bußgeld. Außerdem stellt sich die Frage, ob die entsprechenden Gebäude bzw. Gebäudeteile baulich und statisch überhaupt sicher sind.
Wer glaubt, dass “sein” Schwarzbau auf Dauer unentdeckt bleibt oder es einen Bestandsschutz gibt, der irrt. Kommunen lassen inzwischen sogar Luftbildaufnahmen von ganzen Regionen auswerten, um Schwarzbauten auf die Spur zu kommen. Und einen Bestandsschutz für jahrzehntelang unentdeckte Schwarzbauten gibt es nicht..
Wer auf Nummer Sicher gehen will, verlässt sich nicht auf die Angaben des Immobilienverkäufers oder Immobilienmaklers, sondern fragt selbst beim Bauamt nach.
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