Das Land Schleswig-Holstein fördert den Neubau oder Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum auf verschiedene Arten.
Hinweis: der Kieler Landtag hat am 20.10.2015 beschlossen, in den folgenden 4 Jahren insgesamt rund 40 Mio Euro für die sog. Soziale Wohnungsbauförderung (Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum) zur Verfügung zu stellen. Damit dürfte der bislang bestehende Antragsstopp kurzfristig aufgehoben werden.
1. Soziale Wohnungsbauförderung
Bei der Sozialen Wohnungsbauförderung werden ausschließlich selbstgenutzte Immobilien gefördert. Die Zinskonditionen sind sehr günstig, allerdings müssen eine Reihe von Kriterien erfüllt werden (z.B. Einhaltung von Einkommens- oder Kostenobergrenzen).
2. Ergänzungsdarlehen “ImmoFix”
Immofix dient als Ergänzung der Gesamtfinanzierung bei Neubau, Kauf oder Modernisierung. Es müssen keine Kosten- oder Einkommensgrenzen eingehalten werden.
3. Ergänzungsdarlehen “ImmoFlex”
Immoflex dient wie Immofix als Ergänzung der Gesamtfinanzierung bei Neubau, Kauf oder Modernisierung. Es müssen keine Kosten- oder Einkommensgrenzen eingehalten werden. Das besondere an ImmoFlex sind die unbegrenzten Sondertilgungsmöglichkeiten, die für eine größt mögliche Flexibilität sorgen (daher der Name “Flex”).
4. Ergänzungsdarlehen ImmoKonstant24
Auch ImmoKonstant24 dient zur Ergänzung der Gesamtfinanzierung bei Neubau, Kauf oder Modernisierung. Es müssen keine Kosten- oder Einkommensgrenzen eingehalten werden. Das Besondere an ImmoKonstant24 ist die feste Rate über die Gesamtlaufzeit von 24 Jahren.
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