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Eigenheimförderung in Schleswig-Holstein: ImmoFix-Darlehen

Neben den Mitteln aus der sozialen Wohnungsbauförderung bietet das Land Schleswig- Holstein noch weitere Finanzierungshilfen und Darlehen, wie zum Beispiel “ImmoFix”.

ImmoFix eignet sich für die Finanzierung von:

  • Neubau
  • Kauf
  • Modernisierungsmaßnahmen

Wie hoch kann das ImmoFix-Darlehen sein?

  • es gibt keinen Maximalbetrag (Mindestdarlehensbetrag 15.000 Euro)

Wie viel Eigenkapital bzw. Eigenleistungen müssen eingebracht werden?

  • es müssen mindestens 7,5% der Gesamtkosten aus Eigenkapital oder Eigenleistungen aufgebracht werden
  • da das ImmoFix-Darlehen nicht zur Bezahlung der Erwerbsnebenkosten verwendet werden kann, sollten bei einem Immobilienerwerb die Erwerbsnebenkosten aus Eigenkapital gezahlt werden können

Wann und wie wird das ImmoFix-Darlehen ausgezahlt?

  • bei Neubau: 50% bei Baubeginn und 50% bei Rohbaufertigstellung
  • bei Kauf: bei Kaufpreisfälligkeit
  • bei Modernisierungsmaßnahmen: bei Beginn der Modernisierungsarbeiten

Sind Sicherheiten erforderlich?

  • das ImmoFix-Darlehen muss über eine (nachrangige) Grundschuld im Grundbuch abgesichert werden

Kann das ImmoFix-Darlehen mit anderen Förderdarlehen kombiniert werden?

  • eine Kombination mit anderen Förderdarlehen, beispielsweise Mitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist möglich

Konditionen von IB.ImmoFix

 

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