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Eigenheimförderung in Schleswig-Holstein: ImmoFlex-Darlehen

Neben den Mitteln aus der sozialen Wohnungsbauförderung bietet das Land Schleswig-Holstein noch weitere Finanzierungshilfen und Darlehen, wie zum Beispiel “ImmoFix”.

Das Darlehen kann jederzeit ganz oder teilweise getilgt werden (daher der Name “Flex”). Wer keinen Wert auf dieser Sondertilgungsmöglichkeiten legt, sollte das Förderdarlehen “ImmoFix” oder das “ImmoKonstant24” in Anspruch nehmen (Zinssatz ist etwas günstiger!).

Es stehen drei /Tilgungs-)Varianten zur Auswahl:

  • Variante A Tilgungsdarlehen: regelmäßige Tilgung, Ihr Darlehensbetrag reduziert sich fortlaufend durch Ihre monatliche Ratenzahlung.
  • Variante B Tilgung durch Bausparvertrag: Sie tilgen durch Zuteilung Ihres Bausparvertrages (Guthaben und Darlehen). Der Regelansparbeitrag muss dabei mindestens 1% p.a. der Darlehenssumme von IB.ImmoFlex betragen.
  • Variante C Tilgung durch Lebensversicherung: Sie tilgen durch die Zahlung der Versicherung am Ende der Laufzeit des Lebensversicherungsvertrages. Der Betrag der Zahlung aus der Lebensversicherung setzt sich aus der Garantieverzinsung und der Überschussbeteiligung zusammen. Der Regelbeitrag muss dabei mindestens 1% p.a. der Darlehenssumme von IB.Immo­Flex betragen.

Höhe des Darlehens

  • je nach Umfang der erforderlichen Finanzierung (keine Maximalbetrag, aber mindestens 15.000 Euro)

Eigenbeteiligung

  • Mindestens 7,5 % der Gesamtkosten, z.B. in Form von Eigenkapital und / oder eigenen Arbeitsleistungen

Auszahlung

  • Absicherung durch eine Grundschuld
  • Bei der Tilgung aus Bauspar- oder Lebensversicherungsbeträgen treten Sie Ihre Ansprüche aus dem Bausparvertrag oder der Lebensversicherung an uns ab.

Aktuelle Konditionen:

 

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