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Fördermittel für altersgerechte Umbauten in Schleswig-Holstein

Was wird gefördert?

Im Programm “Altersgerecht Umbauen” finanziert die KfW mit zinsgünstigen Krediten alle Maßnahmen, die Menschen unabhängig von Alter und jeglicher Einschränkung eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglicht. Dazu zählen insbesondere alle Maßnahmen zur Barrierereduzierung in der Wohnung, im Wohngebäude und im Wohnumfeld.

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen
  • Mieter mit Zustimmung des Vermieters
  • Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften
  • Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Wie hoch wird gefördert?

100 % der förderfähigen Kosten, maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit

Förderfähige Kosten sind alle Kosten, die bei der Umsetzung der in der technischen Anlage zum Merkblatt definierten Förderbausteine entstehen.

Wann und wo erfolgt die Antragstellung?

Zuerst der Antrag, dann die Investition.

Antragstellung erfolgt immer über eine Hausbank Ihrer Wahl.

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Telefon (0 45 34) 29 84 70

Montag-Freitag von 8.30-18.00 Uhr

Samstags von 10.00-14.00 Uhr

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(c) Olaf Varlemann 2015

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