Mit das KfW-Programm “Energieeffizient Sanieren” gibt es in zwei Varianten: als zinsverbilligtes Darlehen oder in Form eines einmaligen Zuschusses.
Was wird gefördert?
Förderfähige Gebäude
Für das zu sanierende Gebäude wurde vor dem 01.01.1995 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet.
Wer wird gefördert?
Kreditvariante:
Zuschussvariante:
Wie hoch wird gefördert?
Gefördert werden 100 % der förderfähigen Kosten, allerdings gibt es Höchstgrenzen wie folgt:
Kreditvariante:
Zuschuss
Wann und wie beantragt man die Mittel?
Die Mittel müssen vor Maßnahmenbeginn beantragt werden.
=> Kreditvariante
Die Antragstellung erfolgt immer über ”durchleitende Bank” (beispielsweise über die auch der Immobilienerwerb finanziert wird).
=> Zuschussvariante:
Die Antragstellung erfolgt direkt bei der KfW.
Baubegleitung
Wird ein Sachverständiger mit der qualifizierten Baubegleitung während der Sanierungsphase beauftragt, dann kann zusätzlich ein "Zuschuss zur Baubegleitung" aus dem Programm Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung (Programmnummer 431) bei der KfW beantragt werden.
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