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Kfw-Wohneigentumsprogramm (124) in Schleswig-Holstein

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen, unabhängig von Einkommen, Alter oder Familienstand

Wie wird gefördert?

  • mit langfristigen, zinsgünstigen Darlehen, die Sie über durchleitende Banken oder Sparkassen erhalten. Das ist normalerweise die Bank, die auch die restlichen Darlehensmittel bereitstellt

Was wird gefördert/finanziert?

  • Bau oder Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum (z.B. Einfamilienhaus)
  • von der Förderung ausgeschlossen sind Umschuldungen bestehender Darlehen und Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben

Wie hoch wird gefördert/finanziert?

  • pauschal bis zu 50.000 Euro je Bau- oder Kaufvorhaben (unabhängig von den tatsächlichen Gesamtkosten)

Welche Laufzeiten sind möglich?

  • bis zu 25 Jahre Gesamtlaufzeit möglich
  • mindestens im ersten Jahr tilgungsfrei (es sind bis zu 3 tilgungsfreie Jahre möglich; beim endfälligen Darlehen 8 Jahre tilgungsfrei)
  • gewünschte Gesamtlaufzeit und die Anzahl der tilgungsfreien Jahre bestimmen die Höhe der Tilgung

Wie lange sind die Zinssätze festgeschrieben?

  • bei den Annuitätendarlehen sind Zinsfestschreibungen von 5 der 10 Jahren möglich
  • bei der endfälligen Darlehensvariante wird der Zinssatz für 8 Jahre festgeschreiben

Ab wann werden Bereistellungszinsen fällig?

  • Zusageprovision zwei Tage und (neu) 4 Monate nach Zusage beginnend 0,25 % p.M. auf den noch nicht ausgezahlten Kreditbetrag. Der Kredit kann in maximal 2 Teilbeträgen ausgezahlt werden

Wie hoch ist die Auszahlung?

  • die Auszahlung beträgt 100 %

Wie muss das Darlehen zurückgezahlt/getilgt werden?

  • bei den Annuitätendarlehen erfolgt die Tilgung in monatlichen gleichbleibenden Tins- und Tilgungsraten (Annuitäten)

Welche Sondertilgungsmöglichkeiten gibt es?

  • während der Zinsfestschreibung sind Sondertilgungen nicht möglich, im Einzelfall nach Absprache mit der KfW gesamter ausstehender Kreditbetrag gegen Vorfälligkeitsentschädigung

Welche Sicherheiten verlangt die KfW?

  • grundpfandrechtliche Sicherheiten (Eintragung von Grundschulden durch die durchleitende Bank)

Kann das KfW-Wohneigentumsprogramm mit anderen Förderdarlehen kombiniert werden?

  • Grundsätzlich mit anderen Fördermitteln (z.B. Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) kombinierbar, soweit die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder sonstigen Zuwendungen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt

Muss man die Verwendung des Darlehens nachweisen?

  • nicht erforderlich bzw. wird von der durchleitenden Bank erbracht

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