Kfw-Wohneigentumsprogramm (124) in Schleswig-Holstein
Wer wird gefördert?
- Privatpersonen, unabhängig von Einkommen, Alter oder Familienstand
Wie wird gefördert?
- mit langfristigen, zinsgünstigen Darlehen, die Sie über durchleitende Banken oder Sparkassen erhalten. Das ist normalerweise die Bank, die auch die restlichen Darlehensmittel bereitstellt
Was wird gefördert/finanziert?
- Bau oder Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum (z.B. Einfamilienhaus)
- von der Förderung ausgeschlossen sind Umschuldungen bestehender Darlehen und Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben
Wie hoch wird gefördert/finanziert?
- pauschal bis zu 50.000 Euro je Bau- oder Kaufvorhaben (unabhängig von den tatsächlichen Gesamtkosten)
Welche Laufzeiten sind möglich?
- bis zu 25 Jahre Gesamtlaufzeit möglich
- mindestens im ersten Jahr tilgungsfrei (es sind bis zu 3 tilgungsfreie Jahre möglich; beim endfälligen Darlehen 8 Jahre tilgungsfrei)
- gewünschte Gesamtlaufzeit und die Anzahl der tilgungsfreien Jahre bestimmen die Höhe der Tilgung
Wie lange sind die Zinssätze festgeschrieben?
- bei den Annuitätendarlehen sind Zinsfestschreibungen von 5 der 10 Jahren möglich
- bei der endfälligen Darlehensvariante wird der Zinssatz für 8 Jahre festgeschreiben
Ab wann werden Bereistellungszinsen fällig?
- Zusageprovision zwei Tage und (neu) 4 Monate nach Zusage beginnend 0,25 % p.M. auf den noch nicht ausgezahlten Kreditbetrag. Der Kredit kann in maximal 2 Teilbeträgen ausgezahlt werden
Wie hoch ist die Auszahlung?
- die Auszahlung beträgt 100 %
Wie muss das Darlehen zurückgezahlt/getilgt werden?
- bei den Annuitätendarlehen erfolgt die Tilgung in monatlichen gleichbleibenden Tins- und Tilgungsraten (Annuitäten)
Welche Sondertilgungsmöglichkeiten gibt es?
- während der Zinsfestschreibung sind Sondertilgungen nicht möglich, im Einzelfall nach Absprache mit der KfW gesamter ausstehender Kreditbetrag gegen Vorfälligkeitsentschädigung
Welche Sicherheiten verlangt die KfW?
- grundpfandrechtliche Sicherheiten (Eintragung von Grundschulden durch die durchleitende Bank)
Kann das KfW-Wohneigentumsprogramm mit anderen Förderdarlehen kombiniert werden?
- Grundsätzlich mit anderen Fördermitteln (z.B. Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) kombinierbar, soweit die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder sonstigen Zuwendungen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt
Muss man die Verwendung des Darlehens nachweisen?
- nicht erforderlich bzw. wird von der durchleitenden Bank erbracht
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