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Soziale Eigenheimförderung in Schleswig-Holstein

Wer wird gefördert ?

Haushalte, auch Alleinerziehende, mit mindestens 1 Kind sowie schwerbehinderte Personen

Was wird gefördert ?

  • der Neubau und Erwerb eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung
  • der unter wesentlichem Bauaufwand durchzuführende Ausbau oder die Erweiterung eines Eigenheims, wenn der vorhandene Wohnraum für einen behinderten Haushaltsangehörigen nicht angemessen ist.
  • die Änderung oder Erweiterung von Gebäuden, in denen unter wesentlichem Bauaufwand Wohnraum geschaffen werden soll

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