Die Bundesregierung hat sich nach langem Hin- und Her darauf verständigt, selbstgenutztes Wohneigentum in die Riesterförderung aufzunehmen (“Wohnriester”).
Demnach gibt es grundsätzlich 3 Fördermöglichkeiten:
Im Hinblick auf die Ausweitung der Riesterförderung gem. o.g. Punkt 3 wird die Förderung von Bausparen mittels Wohnungsbauprämie neu geordnet. Wohnungsbauprämien sollen künftig nur noch gewährt werden, wenn das gesparte Kapital in Wohnimmobilien investiert wird. Bisher kann es nach Ablauf der Sperrfrist von 7 Jahren für andere Zwecke verwendet werden. Das Wohnungsbauprämiengesetz wird damit stärker auf wohnungswirtschaftliche Maßnahmen ausgerichtet.
Besteuerung im Rentenalter
Beim Wohnriester wird seitens des Finanzamtes ein fiktives „Wohnförderkonto“ geführt. Dort werden die förderfähigen (Tilgungs-)Beiträge zzgl. fiktiver 2%iger Verzinsung addiert. Dies fiktiv angesammelte Kapital muss dann bei Renteneintritt versteuert werden.
Zu Beginn der Auszahlungsphase können Sparer wählen: Begleichen sie die Steuerschuld auf einen Schlag, dann müssen sie nur 70% des geförderten Kapitals mit ihrem individuellen Steuersatz begleichen. Förderberechtigte können sich aber dafür entscheiden, das geförderte Kapital über einen längeren Zeitraum (bis zu 23 Jahre) verteilt zu versteuern (nachgelagerte Besteuerung).
Risiken/Fallen
Insbesondere bei Verkauf oder Vermietung der Immobilie innerhalb der ersten 10 Jahre nach Rentenbeginn muss der doppelte „Anlagebetrag“ versteuert werden. Zudem kann die Besteuerung in Rentenalter problematisch werden, da die dann zu zahlenden Steuern die Rente, die man tatsächlich ausgezahlt bekommt, reduzieren (es bleibt also weniger von der Rente übrig).
Fazit
“Wohnriester“ ist kein Ersatz für die rühere Eigenheimförderung, sondern ein bürokratisches Monster, das wahrscheinlich -zu Recht- viele abschrecken wird. Zudem besteht die Gefahr, dass Banken und besonders Bausparkassen die Riesterförderung nutzen werden, um unsinnige Bausparfinanzierungen zu verkaufen!
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