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KfW-Programm Wohnraum modernisieren in Schleswig-Holstein

Dieses KfW-Programm ist zum 31.12.2011 ausgelaufen.

Das KfW-Programm “Wohnraum modernisieren” eignet sich für “allgemeine” Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen wie beispielsweise die Erneuerung eines Bades, den Einbau neuer Fenster oder Erneuerung der Heizungsanlage.

Die Bedingungen im einzelnen:

Was wird gefördert?

  • Alle Maßnahmen im Rahmen der Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden sowie -bei Mehrfamilienhäusern ab 3 Wohneinheiten- auch die Verbesserung der Außenanlagen
  • Über die neue Programmvariante "Altersgerechtes Umbauen" werden zudem Maßnahmen finanziert, die zu einer Barrierereduzierung in der Wohnung und im Wohnumfeld führen

Wer wird gefördert?

Jeder, der in selbst genutzte oder vermietete Wohngebäude investiert. In der Regel die Eigentümer, also:

  • Privatpersonen (auch Mieter, wenn Zustimmung des Vermieters vorliegt!)
  • Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften
  • Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände
  • Sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Wie wird gefördert?

Sie erhalten langfristige, zinsgünstige Darlehen mit Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren. Als privater Bauherr beantragen Sie das Darlehen über eine durchleitende Bank oder Sparkasse, z.B. Ihre Hausbank oder die Bank, die ggf. auch das Haus selbst finanziert hat.

Wie hoch wird gefördert?

Es können 100% der Kosten finanziert werden, maximal 75.000 Euro je Wohnung

Alternativen

Wenn Sie umfassende Modernisierungsmaßnahmen planen, bietet sich alternativ das KfW- Programm “Energieeffizient Sanieren” an.

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(c) Olaf Varlemann 2015

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