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Welche Kosten entstehen bei einer Umschuldung?

Da unsere Bankpartner auf Wertgutachten oder ähnliches komplett verzichten, fallen bei einer Umfinanzierung noch die Kosten für den sog. “Sicherheitenwechsel” an.

Ihr laufendes Darlehen ist in der Regel durch eine im Grundbuch eingetragene Grundschuld besichert. Begünstigter dieser Grundschuld ist Ihre “alte” Bank. Bei einer Umschuldung tritt diese alte Bank die Rechte aus der Grundschuld an die neue Bank ab. Diese Abtretung erfolgt über den Notar Ihrer alten Bank und das Amtsgericht/Grundbuchamt, die Ihnen dafür Gebühren berechnen. Diese Gebühren richten sich nach der Höhe der Grundschulden, die abgetreten werden. Bei einer Grundschuld in Höhe von 100.000 Euro sind das ca. 250 Euro einmalige Gebühren/Kosten. Einige unserer Bankpartner erstatten Ihnen diese Kosten ganz oder teilweise.

In seltenen Fällen kann es sein, dass eine Abtretung der alten Grundschulden nicht möglich bzw. nicht gewollt ist. Um das zu erkennen, reicht uns aber ein kurzer Blick ins Grundbuch.

Ist eine Abtretung der Grundschulden nicht möglich, wird es teurer. Dann müssen die alten Grundschulden gelöscht und neue eingetragen werden. Bei einem Grundschuldbetrag von 100.000 Euro kommen da ca. 700 Euro einmalige Kosten zusammen. Immerhin: Sie müssen sich nicht selbst um die Löschung und Neueintragung kümmern.

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